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Hausdurchsuchung


Hausdurchsuchung: Diese Rechte haben Sie als Beschuldigter

Eine Hausdurchsuchung kommt für die Betroffenen meist überraschend und löst oft Verunsicherung aus. Wer seine Rechte kennt, kann in dieser Situation ruhiger und überlegter reagieren.

Ablauf einer Hausdurchsuchung

Grundsätzlich ist für eine Durchsuchung ein richterlicher Beschluss erforderlich. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen auch Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne vorherigen Beschluss handeln. Der Beschluss muss auf Verlangen vorgezeigt werden und legt fest, wonach gesucht werden darf.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Sie haben das Recht, den Durchsuchungsbeschluss einzusehen und dessen Umfang zu prüfen. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen – das Schweigerecht gilt bereits ab dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ist jederzeit möglich, bevor Sie sich äußern.

Was Sie tun sollten – und was nicht

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand gegen die Durchsuchung selbst. Notieren Sie sich, welche Gegenstände beschlagnahmt werden, und lassen Sie sich ein Verzeichnis aushändigen. Vermeiden Sie spontane Erklärungen oder Rechtfertigungen gegenüber den Beamten – Aussagen zur Sache sollten erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger erfolgen.

Wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten

Idealerweise so früh wie möglich – im besten Fall, bevor Sie sich zur Sache äußern. Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte von Beginn an zu wahren und die weiteren Schritte des Verfahrens einzuordnen.





Über den Autor

Bernd Hönicka ist Rechtsanwalt und seit 2004 Fachanwalt für Strafrecht in Ansbach. » Zum Profil