Corona-Krise

Derzeit bestimmt das Thema Corona unser aller Leben wie kaum ein anderes. Auch führende Politiker sind sich einig, dass es sich um die wohl größte Herausforderung seit dem zweiten Weltkrieg handelt.

Neben der wichtigsten Frage, nämlich der nach dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, werden künftig aber auch mehr und mehr die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Krise an Bedeutung gewinnen.

Nebenstehend finden Sie ausgewählte Handlungsfelder.

Wir beraten Sie gerne, auch in anderen Rechtsgebieten, z. B. im Familien-, Erb-, Straf-, Verkehrs-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0981 / 970 29-0

  • Mo-Do von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

und per E-Mail unter info@hoenicka-kocher.de.

Arbeitsrecht

  • Voraussetzungen für Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
  • Auswirkungen der Kurzarbeit (z.B. auf Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und Urlaub)
  • Homeoffice
  • Umgang mit krisenbedingten Kündigungen

Mietrecht

  • Schwierigkeiten bei Mietzahlungen und Risiko der Kündigung
  • Umzüge und Mietvertrag in Zeiten von Corona
  • Mängel und Mietminderung

Reiserecht

  • Stornierung von Pauschal- und Individualreisen, Reiserücktritt und Flugausfall
  • Reisegutscheine als Ersatz?
  • Schadensersatzansprüche

Versicherungsrecht

  • Versicherungsschutz in Zeiten von Corona (Versicherungen für Betriebsunterbrechung oder -schließung, Veranstaltungsausfall u.a.)
  • Höhere Gewalt als Ausschlussgrund

Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

  • Folgen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Bußgeld bei Ordnungswidrigkeit nach dem IfSG
  • Geldstrafe und Feiheitsstrafen bei Straftat nach dem IfSG

Kündigung von Sparverträgen

Immer wieder kündigen Kreditinstitute langjährige Sparverträge mit dem Argument, aufgrund der momentanen Niedrigzinsphase seien die Verträge nicht mehr rentabel. Hierbei berufen sich die Banken häufig auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine (vorzeitige) Kündigung möglich sei, weil die höchste Prämienstufe erreicht wurde.

Nicht immer sind die ausgesprochenen Kündigungen wirksam. Es kommt auf die individuelle Vertragsgestaltung und auf die Regelungen zur Prämienstaffel an. Hierzu bedarf es einer genauen Prüfung des jeweiligen Vertrages.

Zudem sind die Zinsgutschriften, die in den vergangenen Jahren erfolgten, nicht immer korrekt. Auch hier lohnt sich eine Überprüfung. Die von den Kreditinstituten durchgeführten Berechnungen bzw. Gutschriften können deutlich von den Beträgen abweichen, die den Kunden tatsächlich zustehen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne, wenn Ihnen Ihr Kreditinstitut Ihren langjährigen Sparvertrag gekündigt hat.



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