Arzthaftungsrecht Ansbach


Anwalt für Arzthaftungsrecht in Ansbach

Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler wirft für Patientinnen und Patienten viele Fragen auf. Rechtsanwalt Bernd Hönicka berät Sie zu Ihren Ansprüchen bei (vermuteten) Behandlungsfehlern.

"Hat der Arzt etwas falsch gemacht?" – typische Situationen

Viele Betroffene sprechen zunächst gar nicht von einem 'Behandlungsfehler' im juristischen Sinn, sondern von einer misslungenen Operation, einer verschleppten oder falschen Diagnose, einem Geburtsschaden oder davon, dass sich nach einem Eingriff Beschwerden verschlimmert haben. Früher war dafür auch der Begriff 'ärztlicher Kunstfehler' gebräuchlich. Falls Sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden, lohnt sich eine rechtliche Prüfung – unabhängig davon, wie Sie Ihr Anliegen nennen.

Behandlungsfehler erkennen und beweisen

Wir prüfen den Behandlungsverlauf anhand der Patientenakte, ziehen medizinische Gutachten hinzu und klären, ob und wann eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten in Betracht kommt.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und deren Haftpflichtversicherern außergerichtlich und, falls erforderlich, vor Gericht durch.

Ablauf eines Arzthaftungsverfahrens

Wir begleiten Sie durch das Verfahren z.B. vor der Gutachterkommission der Ärztekammer sowie durch außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Warum Hönicka & Kocher

Arzthaftungsverfahren erfordern medizinisches Verständnis und juristische Erfahrung zugleich – beides bringt unsere Kanzlei für Sie zusammen.



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