Anwalt für Arzthaftungsrecht in Ansbach
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler wirft für Patientinnen und Patienten viele Fragen auf. Rechtsanwalt Bernd Hönicka berät Sie zu Ihren Ansprüchen bei (vermuteten) Behandlungsfehlern.
"Hat der Arzt etwas falsch gemacht?" – typische Situationen
Viele Betroffene sprechen zunächst gar nicht von einem 'Behandlungsfehler' im juristischen Sinn, sondern von einer misslungenen Operation, einer verschleppten oder falschen Diagnose, einem Geburtsschaden oder davon, dass sich nach einem Eingriff Beschwerden verschlimmert haben. Früher war dafür auch der Begriff 'ärztlicher Kunstfehler' gebräuchlich. Falls Sie sich in einer dieser Situationen wiederfinden, lohnt sich eine rechtliche Prüfung – unabhängig davon, wie Sie Ihr Anliegen nennen.
Behandlungsfehler erkennen und beweisen
Wir prüfen den Behandlungsverlauf anhand der Patientenakte, ziehen medizinische Gutachten hinzu und klären, ob und wann eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten in Betracht kommt.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und deren Haftpflichtversicherern außergerichtlich und, falls erforderlich, vor Gericht durch.
Ablauf eines Arzthaftungsverfahrens
Wir begleiten Sie durch das Verfahren z.B. vor der Gutachterkommission der Ärztekammer sowie durch außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.
Warum Hönicka & Kocher
Arzthaftungsverfahren erfordern medizinisches Verständnis und juristische Erfahrung zugleich – beides bringt unsere Kanzlei für Sie zusammen.